Individuelle Ladelösungen für alle Anforderungen in der Wohnungsbewirtschaftung.

- Mieterbezogene Versorgung, (feste Stellplatzzuordnung)
- Halböffentliche Versorgung / fester Nutzerkreis mit interner Abrechnung (keine feste Stellplatzzuordnung)
- Öffentliche Ladepunkte mit externer Abrechnung der Verbrauchskosten (BackEnd)
- Wartung / Erhaltung der Verfügbarkeit
- Eichrechtskonforme Prüfprotokolle
Hinweis:
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG (seit März 2021 in Kraft), sieht unter anderem folgende bauseitigen Maßnahmen für die künftige Elektromobilitätsnutzungen vor:
- Bei Neubau und / oder Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen, muss für alle Stellplätze die Ladeinfrastruktur vorbereitet werden.
- Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder dritte Stellplatz für die Ladeinfrastruktur vorbereitet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
- Ab 2025 muss jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude, mit mehr als 20 Stellplätzen, mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden.
Ab 2024 wird mit einem Bestandszuwachs von ca. 1 Millionen E.-PKW pro Jahr in Deutschland gerechnet. Es könnte daher ab 2025 zu Engpässen bei der Ladeinfrastruktur kommen.
Mit unseren privaten, sowie halb- / öffentlichen Ladelösungen können Sie und Ihre Mieter / Kunden heute schon vorbeugen.
